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Allgemeine Mietbedingungen für den Aufenthalt im Landhaus Nagelfluh

  1. Diese Mietbedingungen regeln das Mietverhältnis zwischen Landhaus Nagelfluh, Inh. Silvia Barber, In Pflazen 2, 87534 Oberstaufen ­ im folgenden Vermieter genannt ­ und dem Gast ­ im folgenden Feriengast genannt.
  2. Mit der schriftlichen oder telefonischen Reiseanmeldung bieten Sie dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages (Buchung) an. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung vom Vermieter schriftlich bestätigt wurde.
  3. Der Feriengast verpflichtet sich mit dem Angebot zur Anerkennung dieser Mietbedingungen und der Hausordnung des Vermieters.
  4. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist sofort eine Anzahlung von 1 Tagesmietpreis pro Woche, mindestens jedoch 75,00 € an uns zu leisten. Der Rest ist bei Mietbeginn in bar oder per Überweisung an den Vermieter zu begleichen. Erfolgen die Zahlungen nicht firstgerecht, ist der Vermieter berechtigt, eine Nachfrist zur Zahlung von 10 Tagen ab dem Datum des Mahnschreibens zu setzen und zu erklären, dass der Vermieter danach die Erfüllung des Vertrages ablehnt und vom Mietvertrag zurücktritt. Unter dem Gesichtspunkt des Verzuges haftet der Mieter für Schäden und Gewinnverlust, sofern eine Ersatzvermietung nicht oder nicht rechtzeitig möglich sein sollte. Hinsichtlich der Höhe des Schadenersatzes gelten Vereinbarungen gemäß Ziffer 8 entsprechend der Entschädigung beim Mietrücktritt.
  5. Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung des Mietobjektes nebst Einrichtung und der Nutzung von Terrasse, Balkon und Freizeitangeboten. Im Mietpreis enthalten die Kurabgabe. Diese Leistung ist vom Vermieter freiwillig, und kann, sofern schriftlich angekündigt, ersatzlos entfernt werden.
  6. Die Wohneinheiten dürfen höchstens mit der im Prospekt angegebenen Personenzahl belegt werden, wobei Kinder als volle Person zu zählen sind. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder einen Aufpreis zu verlangen. Die Anpassung der Einrichtung oder Ausstattung an die veränderte Personenzahl erfolgt dabei nur gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Das Mitbringen von Haustieren in das Mietobjekt bedarf der vorherigen, schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
  7. Die angegebenen Mietpreise sind Tagespreise ab einer Buchungsdauer von 4 Tagen. Bei einer kürzeren Mietdauer ist dem Vermieter freigestellt, den Mietpreis zu korrigieren, und standatisierte Kosten umzulegen. Die Mietzeit schliesst die Nutzung am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr ein. Im Mietpreis sind alle Nebenkosten enthalten.
  8. Der Feriengast kann vom Mietvertrag zurücktreten. Dies bedarf der schriftlichen Form. Für diesen Fall hat der Vermieter Anspruch auf Entschädigung als Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen, Aufwendungen und den entsprechenden Gewinn. Der Vermieter kann Anstelle einer konkret berechneten Entschädigung nach seiner Wahl auch eine pauschalisierte Entschädigung (Rücktrittsgebühr) berechnen. Diese beträgt bei einem Storno von mehr als 61 Tagen von Mietbeginn eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 €. Vom 60. bis 41. Tag vor Mietbeginn 30,00 € zzgl. 20% des Mietpreises. Vom 40. bis 31. Tag vor Mietbeginn 30,00 € zzgl. 40% des Mietpreises. Vom 30. bis 21. Tag vor Mietbeginn 30,00 € zzgl. 50% des Mietpreises. Vom 20. bis 11. Tag vor Mietbeginn 30,00 € zzgl. 70% des Mietpreises und vom 10. bis einen Tag vor Mietbeginn 30,00 € zzgl. 80% des Mietpreises. Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen wird der gesamte Mietpreis berechnet. Gelingt es dem Vermieter einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu denselben Bedingungen zu finden, so werden lediglich 15% des Mietpreises sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € berechnet.
  9. Bei Terminumbuchungen oder Ersatzvermietungen wird dem Mieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € berechnet.
  10. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden, auch unverschuldet, dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Bei Übernahme des Mietobjektes ist vom Mieter das Mietobjekt unverzüglich auf vorhandene Schäden zu überprüfen.
  11. Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Richtigkeit der Beschreibungen der angebotenen Leistungen im Prospekten, nicht aber für Angaben in Prospekten, auf deren Richtigkeit und Entstehen der Vermieter keinen Einfluss hat. Der Vermieter haftet für die ordentlichen Erbringung seiner Vertragsleistungen bei nachgewiesenem Verschulden. Die Haftung ist dabei bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen auf den doppelten Mietpreis begrenzt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Davon unbelastet gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Der Vermieter haftet nicht für eventuelle nicht nutzbare Fremdleistungen, sowie bei der Durchführung von Freizeit- und Sportaktivitäten.
  12. Eventuelle Ansprüche gegen den Vermieter sind binnen eines Monats nach Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, soweit dies gesetzlich zugelassen ist.
  14. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder unwirksam werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.
  15. Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.
  16. Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Mietpreis nicht enthalten, diese kann beim Vermieter separat gebucht werden.